Archiv
Zum zeitgenössischen Thema "Waterfront" entwickelte Frau Prof. Dr. Beate Niemann die englischsprachige Publikation "Resilient Urban Waterfront", in der umfangreiche wissenschaftliche Recherchen zum Umgang mit Waterfront-Transformationen und Revitalisierungen aufgezeigt werden.
"Welche Ansätze und Strategien verfolgt die Stadtentwicklung, um zeitgenössischen Herausforderungen der zukünftigen Entwicklung urbaner Waterfronten entgegen zu treten?", ist eine der vordergründigen Fragenstellungen der erschienenen Publikation "Resilient Urban Waterfront".
Als ein Ergebnis ihrer vielfältigen internationalen Forschungen zum Thema "Waterfront", zeigt Frau Prof. Dr. Beate Niemann in dieser Publikation ihre Recherchen zum Umgang mit der Waterfront-Transformation und -Revitalisierung auf. Spezifische Waterfront-Entwicklungen in Nordamerika, Australien und Europa betten die Untersuchungen in einen internationalen Kontext ein und ermöglichen die Vergleichbarkeit untereinander.
Das Zusammenspiel von theoretischem und design-orientiertem Ansatz zeichnet so ein vielschichtiges Bild, das einen zeitgenössischen Beitrag zum derzeitigen wissenschaftlichen Diskurs liefert, der neben einer städtebaulichen auch eine hohe kulturelle, soziale, wirtschaftliche, politische und ökologische Relevanz hat. Neue Visionen zeigen Zukunftsaussichten zwischen Raum und Gesellschaft, stets unter Berücksichtigung variierender Dynamiken eines jeden Ortes und daraus entwickelter Planungsmethoden.
weiter ...Durchführung und Betreuung des Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans "Kai 6 / Westlich Limesstraße" in Stockstadt a.M. durch Niemann + Steege.
Der Rat der Marktgemeinde Stockstadt a.M. hat mit dem Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan „Kai 6 / Westlich Limesstraße“ seine Absicht für eine nachhaltige Entwicklung der Umschlagsstelle Stockstadt erklärt, die in einem räumlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem gewerblich-industriell genutzten Hafen in Aschaffenburg steht.
Mit dem Bebauungsplan „Kai 6 / Westlich Limesstraße“ soll die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Weiterentwicklung und die dauerhafte Sicherung von Nutzungen im Plangebiet entsprechend der Zielstellung des Regionalplans, den Hafenstandort in Aschaffenburg und die Umschlagstelle Stockstadt zu einem modernen Güterverkehrszentrum auszubauen, geschaffen werden.
Es handelt sich bei der nun erfolgenden Bauleitplanung aufgrund der bereits früher erfolgten Planfeststellungen i.S.d. Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und Wasserstraßengesetzes (WaStG) um eine bauplanungsrechtliche „Abrundung“, in dessen Rahmen die zulässige Art und das zulässige Maß für künftige Entwicklungen verbindlich geregelt werden sollen, um städtebauliche Fehlentwicklungen vorzubeugen.
Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplans bietet im vorliegenden Fall insbesondere das allgemeine Gebot der Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse bei gleichzeitiger Sicherung des Hafenbetriebes sowie dessen Gewährleistung für die Zukunft einschließlich der Sicherung von Entwicklungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf zukünftige mögliche Nutzungsänderungen, z. B. ausgelöst durch politische Entscheidungen zum „Kohleausstieg“.
Es besteht daher die Absicht in dem Bebauungsplan ein sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Hafengebiet festzusetzen, das die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Sicherung und ggf. Ansiedlung „hafentypischer“ Gewerbe- und Industriebetriebe im Einklang mit den übrigen Belangen, insbesondere der Bevölkerung und der Umwelt, bietet.
Niemann + Steege führt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans durch.
weiter ...Verfahrensmanagement sowie städtebauliche und freiraumplanerische Beratung eines Vergabeverfahrens gemäß VgV mit vorgeschaltetem einphasigem freiraum- und verkehrsplanerischem Realisierungswettbewerb mit Ideenteil gemäß RPW 2013 für die Stadterneuerung zentraler öffentlicher Bereiche der Innenstadt von Bad Honnef durch Niemann + Steege
Ziel der Maßnahme der Verwaltung der Stadt Bad Honnef ist die Entwicklung und Qualifizierung zentraler öffentlicher Bereiche der Innenstadt von Bad Honnef (10.500 m²) unter besonderer Berücksichtigung der Zielstellungen des "Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISek) Rahmenkonzept Gesamtstadt" sowie des Masterplans als Teil des "Integrierten Handlungskonzepts (InHK) Stadterneuerung Innenstadt/Rheinufer/Rhöndorf". Um den vielschichtigen Anforderungen an zentrale öffentliche Innenstadtbereiche und den angestrebten Zielen gerecht zu werden und zwischen ihnen vermitteln zu können, war es unabdingbar eine freiraum- und verkehrsplanerische Gesamtbetrachtung vorzunehmen sowie ein integriertes Gestaltungskonzept für die zentralen öffentlichen Bereiche der Innenstadt zu erarbeiten.
Das Wettbewerbsgebiet umfasst ca. 29.400 m². Davon sind 6.200 m² als Realisierungsbereich vorgesehen.
Das Preisgericht hat den Entwurf des Planungsteams RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten mit Lindschulte Ingenieurgesellschaft mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Das Planungsteam versucht den eher heterogen geprägten Stadtraum in ein zusammenhängendes Netz multifunktionaler und zukunftsgerichteter Straßenräume zu entwickeln. Die Arbeit überzeugt durch eine auf einfache aber zugleich einprägsame Weise hergestellte neue Ordnung und einen neuen Ausdruck der Innenstadt Bad Honnefs. Als zentrales Entwurfselement hebt die Jury die nunmehr zusammenhängende Platzfolge Kirchplatz - Markt - Franz-Xaver-Trips-Platz in Verbindung mit der Saynschen Passage hervor. Die Neugestaltung des Franz-Xaver-Trips-Platzes wird als neues, innovatives und belebendes Element positiv bewertet. Die Jury sieht Potenzial in der Entwicklung der Stadtachse bzw. Stadtlandschaft vom Saynschen Hof bis zum Kirchplatz zu einem einzigartigen Ort der Begegnung von Jung bis Alt. Zudem wurde die gewählte modulare Stadtmöblierung inklusive der Cityportale positiv bewertet.
Niemann + Steege hat das Wettbewerbsverfahren durchgeführt und betreut.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren findet ein Verhandlungsverfahren gemäß VgV mit den Preisträgergemeinschaften statt. Dieses wird ebenfalls von Niemann + Steege durchgeführt und betreut.
weiter ...Durchführung und Betreuung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1234 – Huckingen – „Am Alten Angerbach“ in Duisburg durch Niemann + Steege.
Der Rat der Stadt Duisburg hat mit dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 1234 – Huckingen – "Am Alten Angerbach" die städtebaurechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines qualitätvollen Wohnquartiers geschaffen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sowie der erforderlich gewordenen und erfolgten Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Duisburg soll die städtebauliche Entwicklung des "Angerbogens" im Duisburger Süden über vier Jahrzehnte nach der Vorstellung der ersten Planungen nun abgeschlossen werden.
Neben der Ausarbeitung des zugrundeliegenden in Zusammenarbeit mit Weidinger Landschaftsarchitekten entwickelten städtebaulich-freiraumplanerischen Konzeptes für das ca. 16 ha große Plangebiet, hat Niemann + Steege auch die Verfahren für die Bauleitplanung durchgeführt und betreut. Gemeinsam mit Planungsbüro LAND Germany hat Niemann + Steege die Freiraumplanung im weiteren Verlauf des Projektes fortgeschrieben. Aufgrund der Lage im Außenbereich waren dabei insbesondere die Vermeidung, Verringerung und der Ausgleich von Umweltauswirkungen, auch hinsichtlich der Lage im Trinkwasserschutzgebiet sowie bzgl. der Gewerbe- und Verkehrslärmimmissionen relevant.
Geplant ist ein attraktives Gebiet mit etwa 320 Wohneinheiten – überwiegend Einfamilienhäuser und vereinzelte Mehrfamilienhäuser sowie eine Kindertagesstätte. Das Zentrum des Gebiets wird durch einen öffentlichen linearen Park gebildet. Von diesem aus wird ein feinmaschiges Netz von Grünverbindungen entwickelt. Durch das Freiraumsystem wird das Entwicklungsgebiet in fünf Quartiere gegliedert, die gut erlebbare öffentliche Räume und durch eine individuelle Gestaltung auch einen hohen Wiedererkennungswert aufweisen.
weiter ...Durchführung und Betreuung der Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans "Nr. 274 Westhafen/Ölhafen" und zur 73. Änderung des Flächennutzungsplans in Regensburg durch Niemann + Steege.
Der Rat der Stadt Regensburg hat mit dem Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 274 i.V.m. dem Beschluss zur 73. Änderung des Flächennutzungsplans seine Absicht für die städtebauliche Neuordnung im Regensburger Westhafen/Ölhafen erklärt.
Mithilfe der Bauleitplanungen soll die städtebauliche Entwicklung von in Konflikt miteinander und zueinander stehenden Nutzungen am Regensburger Westhafen/Ölhafen (133 ha) unter besonderer Berücksichtigung der sich wirtschaftlich positiv entwickelnden hafenaffinen Nutzungen gesteuert und gesichert werden. Im Vordergrund stehen dabei Insbesondere die Belange der Wohnbebauung in der unmittelbaren Umgebung, die Beachtung des Hochwasserschutzes, die Erfordernisse einer nachhaltigen sicherheitstechnischen Entflechtung eines Störfallbetriebes in Form eines Tanklagers sowie die Belange des Schutzes vor Schallimmissionen sowie eine optimierte verkehrliche Anbindung.
Niemann + Steege führt die Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans und zur Änderung des Flächennutzungsplans durch.
weiter ...