SATZUNGSBESCHLUSS "Am Alten Angerbach", Duisburg

Durchführung und Betreuung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1234 – Huckingen – „Am Alten Angerbach“ in Duisburg durch Niemann + Steege.

 

Der Rat der Stadt Duisburg hat mit dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 1234 – Huckingen – "Am Alten Angerbach" die städtebaurechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines qualitätvollen Wohnquartiers geschaffen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sowie der erforderlich gewordenen und erfolgten Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Duisburg soll die städtebauliche Entwicklung des "Angerbogens" im Duisburger Süden über vier Jahrzehnte nach der Vorstellung der ersten Planungen nun abgeschlossen werden.

 

Neben der Ausarbeitung des zugrundeliegenden in Zusammenarbeit mit Weidinger Landschaftsarchitekten entwickelten städtebaulich-freiraumplanerischen Konzeptes für das ca. 16 ha große Plangebiet, hat Niemann + Steege auch die Verfahren für die Bauleitplanung durchgeführt und betreut. Gemeinsam mit Planungsbüro LAND Germany hat Niemann + Steege die Freiraumplanung im weiteren Verlauf des Projektes fortgeschrieben. Aufgrund der Lage im Außenbereich waren dabei insbesondere die Vermeidung, Verringerung und der Ausgleich von Umweltauswirkungen, auch hinsichtlich der Lage im Trinkwasserschutzgebiet sowie bzgl. der Gewerbe- und Verkehrslärmimmissionen relevant.

 

Geplant ist ein attraktives Gebiet mit etwa 320 Wohneinheiten – überwiegend Einfamilienhäuser und vereinzelte Mehrfamilienhäuser sowie eine Kindertagesstätte. Das Zentrum des Gebiets wird durch einen öffentlichen linearen Park gebildet. Von diesem aus wird ein feinmaschiges Netz von Grünverbindungen entwickelt. Durch das Freiraumsystem wird das Entwicklungsgebiet in fünf Quartiere gegliedert, die gut erlebbare öffentliche Räume und durch eine individuelle Gestaltung auch einen hohen Wiedererkennungswert aufweisen.