IN KRAFT GETRETEN Steintorgelände Emmerich am Rhein

Durchführung und Betreuung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „E 25/1 -Steintorgelände-“ in Emmerich am Rhein zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB durch Niemann + Steege.

 

 

Mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung der Stadt Emmerich am Rhein erfolgen die Billigung und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „E 25/1 -Steintorgelände-“ sowie die Aufforderung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme.

 

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans „E 25/1 -Steintorgelände-“ soll die bauplanungsrechtliche Grundlage für die strategisch günstige Zusammenfassung der Polizei und der Rettungswache sowie die Vorbereitung einer etwaigen Unterbringung städtischer Verwaltungseinrichtungen in unmittelbarer Nähe zum Rathaus der Stadt Emmerich am Rhein und die Entwicklung eines multifunktionalen (Park-) Platzes, der zukünftig bspw. Fahrgeschäfte der dortigen Kirmes temporär beherbergen kann, durch die Festsetzung entsprechender Flächen für den Gemeinbedarf geschaffen werden.

 

 

Von besonderer Bedeutung im Verfahren sind die schallschutztechnischen Belange sowie die Belange des Hochwasser- und Bodendenkmalschutzes. Zu berücksichtigen waren insbesondere auch die Flächen, deren Böden mit erheblichen umweltgefährdenden Stoffen belastet sind sowie die Belange der Verkehrssicherheit und der Versorgungsinfrastruktur. In diesem Zusammenhang waren zudem Flächen mit Geh- und Fahr- sowie Leitungsrechten zu Gunsten der Leitungsträger zu belasten.

 

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans wird der Bevölkerungsschutz unter strategischen Gesichtspunkten an zentraler Stelle zu Gunsten der Reaktionszeiten zusammengefasst und hinsichtlich absehbarer Raumbedarfe der städtischen Verwaltung eine entsprechende Flächenbevorratung vorgenommen.

Picture Credits: Maarten Takens