SATZUNGSBESCHLUSS "Viersener Straße", Mönchengladbach

Durchführung und Betreuung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 779/N in Mönchengladbach durch Niemann + Steege.

 

 

Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat mit dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 779/N die städtebaurechtlichen Voraussetzungen für zwei Wohn- und Geschäftsgebäude einschließlich eines der Nahversorgung dienenden Lebensmittelmarkts auf einer vormals gewerblich genutzten Fläche in einem dicht besiedelten innerstädtischen Wohngebiet geschaffen.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die städtebauliche Entwicklung unter besonderer Beachtung einzelhandelsfachlicher Anforderungen, u.a. im Hinblick auf die Lage des Vorhabengebiets außerhalb der für das Stadtgebiet festgelegten zentralen Versorgungsbereiche, vorbereitet werden. Damit wird u.a. das Plangebiet im Sinne der Stadtentwicklungsstrategie „mg+ Wachsende Stadt“ als kurzfristiges Wohnungsbaupotential zur Verfügung gestellt.

 

Niemann+Steege hat das Verfahren für die Bauleitplanung erfolgreich durchgeführt und betreut.