Bauleitplanung | Raumordnung
Seit der Gründung von NIEMANN + STEEGE begleiten wir die Aufstellung von Bebauungsplänen mit und ohne Vorhabenbezug für Vorhabenträger ebenso wie für Städte und Gemeinden für die Entwicklung komplexer Vorhaben in nachfolgenden Bereichen:
>> Gewerbe-/ Industrie-/ Hochschulstandorte
>> Wohnen | Multifunktionskomplexe | Gesundheit
Durch die erprobte Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachgutachtern sowie besonders qualifizierten Rechtsberatern ist es uns auf dem Gebiet der Durchführung und Begleitung von Bauleitplanverfahren möglich, alle benötigten Leistungen aus einer Hand anzubieten.
Dabei erarbeiten wir vollständig die für die Verfahrensdurchführung benötigten Entwurfsfassungen von Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie Flächennutzungsplanungen vom Aufstellungs- bis zum Satzungsbeschluss. Die direkte Steuerung und Einbindung gegebenenfalls notwendiger Begleitplanungen (Grünplanung, Schall- schutzplanungen, Altlastensanierungskonzepte usw.) durch uns sowie unsere Mitwirkung bei deren Abstimmung mit den zuständigen Behörden tragen dazu bei, ebenso eine durchgängig hohe Qualität der Planung wie auch eine zügige Abwicklung des Verfahrens sicherzustellen. Selbstverständlich gehören auch Bebauungspläne mit ersetzender Wirkung für ansonsten durchzuführende Planfeststellungsverfahren zu unserem Repertoire. Darüber hinaus begleiten wir unsere kommunalen Auftraggeber bei der Durchsetzung ihrer Entwicklungsziele auf der Ebene der Regional- und Landesplanung – im Zusammenhang mit der Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplänen ebenso wie bei der Fortschreibung von Regionalplänen.
Zu unseren Leistungen gehören dabei insbesondere auch die fachliche und rechtliche Auswertung der im Rahmen der zu führenden Beteiligungsverfahren eingehenden Stellungnahmen und die Formulierung von allen rechtlichen Anforderungen genügenden Abwägungsvorschlägen.
Wir unterstützen Städte und Gemeinden auch bei der Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen der zuständigen Gremien, der Durchführung von Beteiligungsverfahren sowie der Beratung und Beschlussfassung über den Satzungsbeschluss. Private Auftraggeber beraten wir darüber hinaus auch bei Verhandlungen und Abstimmungen mit Entscheidungsträgern und gemeindlichen Verwaltungsstellen.