Aktuelles

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Beschluss
Kompetenzzentrum für Basislacke Würzburg


Mit dem Beschluss des Rats der Stadt Würzburg erfolgen die Billigung und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans ‚Industriegebiet an der Rothofstraße’ – Dürrbachtal 38 sowie die 104. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP). Durch Bauleitplanverfahren sollen die bauplanungsrechtliche Grundlage für die räumliche Erweiterung und die dauerhafte Sicherung des Werksstandorts eines global tätigen Chemieunternehmens schaffen unter besonderer Berücksichtigung von störfall- und schallschutztechnischen Belangen erfolgen. Ebenso von besonderer Bedeutung sind in den Verfahren die Belange des Orts- und Landschaftsbilds, die vor erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu schützen sind. Insbesondere hinsichtlich der städtebaulich relevanten Blickbezugsachsen mit Blickrichtung zum Kloster Oberzell, das sich in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet befindet.

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans und der damit einhergehenden Änderung des FNP wird die künftige Entwicklung des Werkstandorts bauplanungsrechtlich abgerundet und städtebaulichen Fehlentwicklungen vorgebeugt. Auf diese Weise sollen die Schaffung und die langfristige Sicherung von hochwertigen industriellen Arbeitsplätzen sowie die Gewährleistung eines deutlichen Wirtschaftsaufkommens innerhalb des Stadtgebiets unterstützt und gleichzeitig die Wahrung gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse sowie des Umweltzustands in der Stadt Würzburg, sowie auch im benachbarten Markt Zell am Main, abgesichert werden.

 

Wir bereiteten sämtliche Unterlagen der Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans und zur Änderung des Flächennutzungsplans – einschließlich der Erstellung der jeweiligen Umweltberichte – vor.

 

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© euroluftbild.de/Gerhard Launer

Mit dem Beschluss des Rats der Stadt Würzburg erfolgen die Billigung und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans ‚Industriegebiet an der Rothofstraße’ – Dürrbachtal 38 sowie die 104. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP). Durch Bauleitplanverfahren sollen die bauplanungsrechtliche Grundlage für die räumliche Erweiterung und die dauerhafte Sicherung des Werksstandorts eines global tätigen Chemieunternehmens schaffen unter besonderer Berücksichtigung von störfall- und schallschutztechnischen Belangen erfolgen. Ebenso von besonderer Bedeutung sind in den Verfahren die Belange des Orts- und Landschaftsbilds, die vor erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu schützen sind. Insbesondere hinsichtlich der städtebaulich relevanten Blickbezugsachsen mit Blickrichtung zum Kloster Oberzell, das sich in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet befindet.

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans und der damit einhergehenden Änderung des FNP wird die künftige Entwicklung des Werkstandorts bauplanungsrechtlich abgerundet und städtebaulichen Fehlentwicklungen vorgebeugt. Auf diese Weise sollen die Schaffung und die langfristige Sicherung von hochwertigen industriellen Arbeitsplätzen sowie die Gewährleistung eines deutlichen Wirtschaftsaufkommens innerhalb des Stadtgebiets unterstützt und gleichzeitig die Wahrung gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse sowie des Umweltzustands in der Stadt Würzburg, sowie auch im benachbarten Markt Zell am Main, abgesichert werden.

 

Wir bereiteten sämtliche Unterlagen der Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans und zur Änderung des Flächennutzungsplans – einschließlich der Erstellung der jeweiligen Umweltberichte – vor.

 

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