Bauleitplanung

Kompetenzen
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Bauleitplanung

 

Im Auftrag von Gemeinden, kommunalen Wohnungsbaugesellschaften sowie privaten Investoren entwickeln wir Strukturkonzepte, Masterpläne und Bauleitpläne für Wohnbauvorhaben und multifunktionale Komplexe jeder Größe. Dabei behalten wir gestalterische ebenso wie wirtschaftliche Erfordernisse stets im Blick. Wir ermitteln bei jedem Vorhaben frühzeitig die jeweils gegebenen fachlichen und rechtlichen Herausforderungen, zeigen geeignete Lösungen auf und sichern diese im Rahmen der Bauleitplanung.

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Wir verfügen über langjährige Erfahrungen bei der städtebaurechtlichen Begleitung der Ansiedlung von Einzelhandels- und Dienstleistungskomplexen sowohl in integrierten Großstadtlagen als auch an Sonderstandorten. Bei der Bauleitplanung für großflächige Einzelhandelsvorhaben stehen wir ein für eine allen maßgeblichen Anforderungen genügende städtebaurechtliche Umsetzung Ihres Vorhabens.

 

Wir unterstützen Unternehmen und kommunale Auftraggeber bei der Entwicklung neuer ebenso wie bei der städtebaurechtlichen Absicherung vorhandener Standorte für Gewerbe- und Industrieunternehmen sowie für Häfen, die oft auf „gewachsenen“ Standorten tätig und von Wohn- und anderen empfindlichen Nutzungen umgeben sind. Insbesondere an solchen Standorten ist die sorgfältige und sämtlichen rechtlichen Anforderungen genügende Bewältigung von Nutzungskonflikten zwischen Wohn- und Produktionsstätten unerlässlich für eine langfristige Absicherung des Bestands und die Vorbereitung notwendiger Erweiterungen der vorhandenen Betriebe.

 

Öffentliche Einrichtungen lösen – ebenso wie private Vorhaben –
 erhebliche Konflikte zu angrenzenden Nutzungen aus, die im Extremfall einem bestimmungsgemäßen Betrieb entgegenstehen können. Auch die Einfügung neuer Strukturen in den Bestand wirft zahlreiche Probleme auf, die zur rechtssicheren Schaffung von Baurecht einer umfassenden planerischen Bewältigung bedürfen.

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Dabei erarbeiten wir vollständig die für die Verfahrensdurchführung benötigten Entwurfsfassungen von Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie Flächennutzungsplanungen vom Aufstellungs- bis zum Satzungs- und Feststellungsbeschluss. Im Rahmen unseres Prozessmanagements tragen die direkte Steuerung und Einbindung ggf. notwendiger Fachgutachter durch uns sowie unsere Mitwirkung bei der Abstimmung von Begleitplanungen mit den zuständigen Behörden dazu bei, ebenso eine durchgängig hohe Qualität der Planung wie auch eine zügige Abwicklung des Verfahrens sicherzustellen.

 

Selbstverständlich gehören auch Bebauungspläne mit ersetzender
 Wirkung für ansonsten durchzuführende Planfeststellungsverfahren zu unserem Repertoire. Darüber hinaus begleiten wir unsere kommunalen Auftraggeber bei der Durchsetzung ihrer Entwicklungsziele auf der Ebene der Regional- und Landesplanung – im Zusammenhang mit der Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplänen ebenso wie bei der Fortschreibung von Regionalplänen.

 

Zu unseren Leistungen gehören dabei insbesondere auch die fachliche Auswertung der im Rahmen der zu führenden Beteiligungsverfahren eingehenden Stellungnahmen sowie die Formulierung von allen Anforderungen genügenden Abwägungsvorschlägen. Wir unterstützen Städte und Gemeinden auch bei der Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen der zuständigen Gremien und Beteiligungsverfahren sowie der Beratung und Beschlussfassung. Private Auftraggeber beraten wir darüber hinaus auch bei Verhandlungen und Abstimmungen mit Entscheidungsträgern und gemeindlichen Verwaltungsstellen.