Zur dauerhaften städtebaulichen Standortsicherung der BASF Coatings hat der Rat der Stadt Münster die Änderung des Bebauungsplans Nr. 256 II einstimmig beschlossen.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, den bisher auf Lackproduktion begrenzten Zulässigkeitsrahmen der Festsetzungen zu erweitern und gleichzeitig die vorhandenen Schutzansprüche der Umgebung zu sichern. Dadurch wird dem Betrieb eine erforderliche Flexibilität mit Blick auf eine zukunftsfähige Produktion eingeräumt, ohne grundsätzlich zu veränderten Belastungen innerhalb der Gemengelage zu führen.
Sämtliche Unterlagen wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens einschließlich des Umweltberichts von uns erarbeitet, gemeinsam mit der Stadt Münster und der BASF mit viel Engagement begleitet und nun durch den Satzungsbeschluss des Stadtrats zum Abschluss gebracht.
Wir danken allen Verfahrensbeteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit, um diesen wichtigen Erfolg intensiver Arbeit zu erreichen.
Zur dauerhaften städtebaulichen Standortsicherung der BASF Coatings hat der Rat der Stadt Münster die Änderung des Bebauungsplans Nr. 256 II einstimmig beschlossen.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, den bisher auf Lackproduktion begrenzten Zulässigkeitsrahmen der Festsetzungen zu erweitern und gleichzeitig die vorhandenen Schutzansprüche der Umgebung zu sichern. Dadurch wird dem Betrieb eine erforderliche Flexibilität mit Blick auf eine zukunftsfähige Produktion eingeräumt, ohne grundsätzlich zu veränderten Belastungen innerhalb der Gemengelage zu führen.
Sämtliche Unterlagen wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens einschließlich des Umweltberichts von uns erarbeitet, gemeinsam mit der Stadt Münster und der BASF mit viel Engagement begleitet und nun durch den Satzungsbeschluss des Stadtrats zum Abschluss gebracht.
Wir danken allen Verfahrensbeteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit, um diesen wichtigen Erfolg intensiver Arbeit zu erreichen.