In Bedburg-Hau wird ein bedeutender Schritt für die Bildungszukunft gemacht: Die Gemeinde plant den Neubau einer zweizügigen Grundschule im Ortsteil Hau und hat dafür die 68. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Hau Nr. 33 ‚Antoniterstraße‘ beschlossen.
Das neue Schulgebäude soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück entstehen, das derzeit noch landwirtschaftlich genutzt wird. Der Standort an der Antoniterstraße liegt zentral zwischen den beiden Hauptortslagen und bietet mit der benachbarten Dreifachturnhalle, Sportplätzen und bestehender Wohnbebauung ein ideales Umfeld für einen modernen Schulstandort.
Der geplante Neubau der Grundschule erfordert die Schaffung entsprechender planungsrechtlicher Voraussetzungen. Diese erfolgen auf dem Wege einer Änderung der Regionalplanung durch die Bezirksregierung Düsseldorf sowie durch die Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans und die Neuaufstellung eines Bebauungsplans. Dabei werden auch die Standorte der in der Nachbarschaft des Schulstandortes geplanten Gebäude in die Bauleitplanung einbezogen. Mit dem Neubau reagiert die Gemeinde auf den wachsenden Bedarf an Schulplätzen und schafft gleichzeitig moderne Rahmenbedingungen für zeitgemäßes Lernen.
Wir sind mit der interdisziplinären Koordinierung der Bauleitplanverfahren und der Erarbeitung sämtlicher Unterlagen im Rahmen des B-Plan-Aufstellungsverfahrens sowie des FNP-Änderungsverfahrens einschließlich der jeweiligen Umweltberichte beauftragt.
In Bedburg-Hau wird ein bedeutender Schritt für die Bildungszukunft gemacht: Die Gemeinde plant den Neubau einer zweizügigen Grundschule im Ortsteil Hau und hat dafür die 68. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Hau Nr. 33 ‚Antoniterstraße‘ beschlossen.
Das neue Schulgebäude soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück entstehen, das derzeit noch landwirtschaftlich genutzt wird. Der Standort an der Antoniterstraße liegt zentral zwischen den beiden Hauptortslagen und bietet mit der benachbarten Dreifachturnhalle, Sportplätzen und bestehender Wohnbebauung ein ideales Umfeld für einen modernen Schulstandort.
Der geplante Neubau der Grundschule erfordert die Schaffung entsprechender planungsrechtlicher Voraussetzungen. Diese erfolgen auf dem Wege einer Änderung der Regionalplanung durch die Bezirksregierung Düsseldorf sowie durch die Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans und die Neuaufstellung eines Bebauungsplans. Dabei werden auch die Standorte der in der Nachbarschaft des Schulstandortes geplanten Gebäude in die Bauleitplanung einbezogen. Mit dem Neubau reagiert die Gemeinde auf den wachsenden Bedarf an Schulplätzen und schafft gleichzeitig moderne Rahmenbedingungen für zeitgemäßes Lernen.
Wir sind mit der interdisziplinären Koordinierung der Bauleitplanverfahren und der Erarbeitung sämtlicher Unterlagen im Rahmen des B-Plan-Aufstellungsverfahrens sowie des FNP-Änderungsverfahrens einschließlich der jeweiligen Umweltberichte beauftragt.