Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat mit dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 779/N die städtebaurechtlichen Voraussetzungen für zwei Wohn- und Geschäftsgebäude einschließlich eines der Nahversorgung dienenden Lebensmittelmarkts auf einer vormals gewerblich genutzten Fläche in einem dicht besiedelten innerstädtischen Wohngebiet geschaffen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die städtebauliche Entwicklung unter besonderer Beachtung einzelhandelsfachlicher Anforderungen, u.a. im Hinblick auf die Lage des Vorhabengebiets außerhalb der für das Stadtgebiet festgelegten zentralen Versorgungsbereiche, vorbereitet werden. Damit wird u.a. das Plangebiet im Sinne der Stadtentwicklungsstrategie der Stadt Mönchengladbach als Wohnungsbaupotential zur Verfügung gestellt. Wir haben sämtliche Unterlagen im Rahmen der Bauleitplanung vorbereitet sowie das Verfahren durchgeführt und betreut.
Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat mit dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 779/N die städtebaurechtlichen Voraussetzungen für zwei Wohn- und Geschäftsgebäude einschließlich eines der Nahversorgung dienenden Lebensmittelmarkts auf einer vormals gewerblich genutzten Fläche in einem dicht besiedelten innerstädtischen Wohngebiet geschaffen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die städtebauliche Entwicklung unter besonderer Beachtung einzelhandelsfachlicher Anforderungen, u.a. im Hinblick auf die Lage des Vorhabengebiets außerhalb der für das Stadtgebiet festgelegten zentralen Versorgungsbereiche, vorbereitet werden. Damit wird u.a. das Plangebiet im Sinne der Stadtentwicklungsstrategie der Stadt Mönchengladbach als Wohnungsbaupotential zur Verfügung gestellt. Wir haben sämtliche Unterlagen im Rahmen der Bauleitplanung vorbereitet sowie das Verfahren durchgeführt und betreut.