Die Stadt Münster hat die Billigung und öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans für das Werksgelände der BASF Coatings in Münster Hiltrup einstimmig beschlossen.
Die Schaffung dieser bauplanungsrechtlichen Grundlagen soll die dauerhafte städtebauliche Sicherung einer wirtschaftlichen und zukunftsfähigen industriellen Produktion und der im Bestand vorhandenen Nutzungen innerhalb des Plangebiets, einschließlich der damit verbundenen Schallemissionen und des angemessenen Sicherheitsabstands i.S.d. § 3 Abs. 5c BImSchG gewährleisten.
Wir haben sämtliche Unterlagen im Rahmen des B-Plan-Aufstellungsverfahrens sowie des FNP-Änderungsverfahrens einschließlich der jeweiligen Umweltberichte erarbeitet sowie interdisziplinär koordiniert und abgestimmt.
Die Stadt Münster hat die Billigung und öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans für das Werksgelände der BASF Coatings in Münster Hiltrup einstimmig beschlossen.
Die Schaffung dieser bauplanungsrechtlichen Grundlagen soll die dauerhafte städtebauliche Sicherung einer wirtschaftlichen und zukunftsfähigen industriellen Produktion und der im Bestand vorhandenen Nutzungen innerhalb des Plangebiets, einschließlich der damit verbundenen Schallemissionen und des angemessenen Sicherheitsabstands i.S.d. § 3 Abs. 5c BImSchG gewährleisten.
Wir haben sämtliche Unterlagen im Rahmen des B-Plan-Aufstellungsverfahrens sowie des FNP-Änderungsverfahrens einschließlich der jeweiligen Umweltberichte erarbeitet sowie interdisziplinär koordiniert und abgestimmt.