Projekte

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Allerheiligen

Bauleitplanung

 

Neuss, Nordrhein-Westfalen

 

Angebotsbebauungsplan, Umweltbericht

 

34 ha, 900 WE

Zur Schaffung der städtebaurechtlichen Voraussetzungen für eines der größten und bedeutendsten Städtebauentwicklungs- und Wohnungsbauprojekte der Stadt Neuss in der Ortslage Allerheiligen zur Entwicklung von Wohnraum für ca. 4.500 bis 5.000 Einwohner unter besonderer Berücksichtigung von Erfordernissen der architektonischen Gestaltung sowie von Belangen des Lärmschutzes wurden insgesamt zwei Bebauungsplanaufstellungsverfahren durchgeführt. Da das ‚Baugebiet A‘ mit ca. 900 Wohneinheiten (für ca. 2.100 Einwohner) realisiert und weitgehend vermarktet war, stand demgegenüber die Realisierung des relevanten ‚Baugebiets B‘ im Wesentlichen bislang noch aus.

 

Wir waren mit der Vorbereitung und Durchführung dieses zweiten Bauleitplanverfahrens zur Schaffung von Baurecht für Wohnnutzungen auf bislang unbebauten Flächen im unmittelbaren Einzugsbereich des S-Bahn-Haltepunktes, die zwischen dem jetzigen Stadtteil Allerheiligen und in etwa 600 m Entfernung östlich des Plangebietes verlaufenden Trasse der Bundesautobahn BAB 57 Krefeld-Neuss-Köln liegen, beauftragt. Das erarbeitete städtebauliche Grundgerüst schloss neben den Bauflächen großzügige und gliedernde Grünbereiche ein, die der wohnungsnahen Erholung dienen. Wohnfolgeeinrichtungen und zentrale Versorgungsbereiche werden um eine neue ‚Ortsmitte‘ gruppiert, die als Verbindungselement zwischen den neuen Siedlungsteilen liegen. Außerdem wurde festgelegt, dass durch entsprechende Straßenausbau- und Verkehrslenkungsmaßnahmen die vorhandene Ortsmitte von Allerheiligen vom Verkehr zu entlasten sowie eine Verbesserung der Nutzungsmischung − insbesondere bestehend aus Wohnen und Gewerbe − durch die Verlagerung von störenden Gewerbebetrieben herbeizuführen sei.

 

Sämtliche Unterlagen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens einschließlich der Erstellung des Umweltberichts wurden durch uns erarbeitet sowie interdisziplinär mit den Projektbeteiligten koordiniert, darüber hinaus haben wir umfassend fachlich beratend mitgewirkt bei der Entwicklung und der abschlussreifen Vorbereitung erforderlichen der öffentlich-rechtlichen Verträge.

© NIEMANN+STEEGE+
© GEOportal NRW
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Bauleitplanung

 

Neuss, Nordrhein-Westfalen

 

Angebotsbebauungsplan, Umweltbericht

 

34 ha, 900 WE

Zur Schaffung der städtebaurechtlichen Voraussetzungen für eines der größten und bedeutendsten Städtebauentwicklungs- und Wohnungsbauprojekte der Stadt Neuss in der Ortslage Allerheiligen zur Entwicklung von Wohnraum für ca. 4.500 bis 5.000 Einwohner unter besonderer Berücksichtigung von Erfordernissen der architektonischen Gestaltung sowie von Belangen des Lärmschutzes wurden insgesamt zwei Bebauungsplanaufstellungsverfahren durchgeführt. Da das ‚Baugebiet A‘ mit ca. 900 Wohneinheiten (für ca. 2.100 Einwohner) realisiert und weitgehend vermarktet war, stand demgegenüber die Realisierung des relevanten ‚Baugebiets B‘ im Wesentlichen bislang noch aus.

 

Wir waren mit der Vorbereitung und Durchführung dieses zweiten Bauleitplanverfahrens zur Schaffung von Baurecht für Wohnnutzungen auf bislang unbebauten Flächen im unmittelbaren Einzugsbereich des S-Bahn-Haltepunktes, die zwischen dem jetzigen Stadtteil Allerheiligen und in etwa 600 m Entfernung östlich des Plangebietes verlaufenden Trasse der Bundesautobahn BAB 57 Krefeld-Neuss-Köln liegen, beauftragt. Das erarbeitete städtebauliche Grundgerüst schloss neben den Bauflächen großzügige und gliedernde Grünbereiche ein, die der wohnungsnahen Erholung dienen. Wohnfolgeeinrichtungen und zentrale Versorgungsbereiche werden um eine neue ‚Ortsmitte‘ gruppiert, die als Verbindungselement zwischen den neuen Siedlungsteilen liegen. Außerdem wurde festgelegt, dass durch entsprechende Straßenausbau- und Verkehrslenkungsmaßnahmen die vorhandene Ortsmitte von Allerheiligen vom Verkehr zu entlasten sowie eine Verbesserung der Nutzungsmischung − insbesondere bestehend aus Wohnen und Gewerbe − durch die Verlagerung von störenden Gewerbebetrieben herbeizuführen sei.

 

Sämtliche Unterlagen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens einschließlich der Erstellung des Umweltberichts wurden durch uns erarbeitet sowie interdisziplinär mit den Projektbeteiligten koordiniert, darüber hinaus haben wir umfassend fachlich beratend mitgewirkt bei der Entwicklung und der abschlussreifen Vorbereitung erforderlichen der öffentlich-rechtlichen Verträge.