Bauleitplanung
Neuss, Nordrhein-Westfalen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
1,5 ha, 7.000 qm BGF
Zur Schaffung der städtebaurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Zentrums für betreutes Wohnen sowie die Pflege von Demenzkranken unter besonderer Berücksichtigung der Immissionssituation aus der Umgebung des Plangebiets in Neuss wurde das Bauleitplanverfahren eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit einem gesonderten Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt. Wir waren mit der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens zur verbindlichen Bauleitplanung beauftragt, das in Bezug auf das geplante Vorhaben ‚maßgeschneidert’ ausgerichtet durchgeführt wurde. Insbesondere wurden im Rahmen der Planung bindende Regelungen betreffend die Ausgestaltung und die Zweckbestimmung des Vorhabens sowie verbindliche Durchführungsvereinbarungen getroffen, die über das bei regulären ‚Angebotsplanungen’ gesetzlich mögliche Maß hinausgehen. Dies betraf insbesondere auch die Art der baulichen Nutzung, da die inhaltliche Ausrichtung des Demenzkompetenzzentrums auf einen integrierten Ansatz zur Verbesserung der Lebenssituation von Demenzerkrankten und ihren Angehörigen wesentlich ist. Sämtliche Unterlagen im Rahmen der Bauleitplanverfahren wurden durch uns erarbeitet sowie interdisziplinär mit den Projektbeteiligten koordiniert.
Bauleitplanung
Neuss, Nordrhein-Westfalen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
1,5 ha, 7.000 qm BGF
Zur Schaffung der städtebaurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Zentrums für betreutes Wohnen sowie die Pflege von Demenzkranken unter besonderer Berücksichtigung der Immissionssituation aus der Umgebung des Plangebiets in Neuss wurde das Bauleitplanverfahren eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit einem gesonderten Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt. Wir waren mit der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens zur verbindlichen Bauleitplanung beauftragt, das in Bezug auf das geplante Vorhaben ‚maßgeschneidert’ ausgerichtet durchgeführt wurde. Insbesondere wurden im Rahmen der Planung bindende Regelungen betreffend die Ausgestaltung und die Zweckbestimmung des Vorhabens sowie verbindliche Durchführungsvereinbarungen getroffen, die über das bei regulären ‚Angebotsplanungen’ gesetzlich mögliche Maß hinausgehen. Dies betraf insbesondere auch die Art der baulichen Nutzung, da die inhaltliche Ausrichtung des Demenzkompetenzzentrums auf einen integrierten Ansatz zur Verbesserung der Lebenssituation von Demenzerkrankten und ihren Angehörigen wesentlich ist. Sämtliche Unterlagen im Rahmen der Bauleitplanverfahren wurden durch uns erarbeitet sowie interdisziplinär mit den Projektbeteiligten koordiniert.