Projekte

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‚Glacis-Galerie’

Bauleitplanung

 

Duisburg, Nordrhein-Westfalen

 

Städtebaurechtliche Beratung, Umweltbericht

 

8,5 ha, 70.000 qm BGF, 25.000 qm VKF

Für die Stadt Neu-Ulm sind durch den Umbau der Bahnstrecke München – Ulm – Stuttgart neue Chancen für die Stadtentwicklung entstanden. Infolge der Tieferlegung der Bahnlinie und der Umorganisation des Bahnbetriebs wurden in erheblichem Umfang Flächen nördlich und südlich des neuen Bahnareals frei. Nach der Reduzierung der Gleisanlagen von 16 auf vier Gleise und deren teilweiser Tieferlegung standen etwa 18 ha für die städtische Entwicklung der Innenstadt Neu-Ulms neu zur Verfügung.

 

Die Stadt Neu-Ulm hat ein Bebauungsplanaufstellungsverfahren durchgeführt, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung dieses innerstädtischen Bereichs unter Ansiedlung bestimmter kerngebietsähnlicher Nutzungen herbeizuführen. Vorgesehen wurden dabei Einzelhandels- und Dienstleistungsofferten, die die Angebote in der Gesamtstadt angemessen ergänzenden würden. Die Aufhebung bestehender Defizite und die weitere Festigung eines zentralen Versorgungsbereichs wurden angestrebt. Auch die verbesserte Einbindung des Standorts in das Stadtgeschehen und in die städtebaulichen Strukturen, vor allem durch die Errichtung einer großen, in die Tiefe gehenden Bebauung mit einer überregionalen Ausstrahlung, war Ziel der Planung. Die daraus abgeleiteten Anforderungen an die Planung führten bei der Realisierung im Ergebnis zu einem vielfältig strukturierten Stadtquartier in der Innenstadt, das nicht zuletzt durch den ausgezeichneten Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr über eine gute Verkehrsanbindung verfügt.

 

Für die bauplanungsrechtliche Sicherung der städtebaulichen Aufwertung sowie zur Schaffung von Planungsrecht für ein innerstädtisches Einzelhandels- und Dienstleistungszentrum auf ehemaligen Bahnflächen im Bereich des Hauptbahnhofs haben wir im Rahmen der Durchführung des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens unter fachlichen Aspekten eine erfolgreiche städtebaurechtliche Beratung durchgeführt sowie fachlich mitgewirkt bei der Verhandlung und Abschluss aller städtebaulicher Verträge und Erschließungsverträge sowie zahlreicher Vereinbarungen mit Nachbarn des Projekts nach vorhergehenden verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren, die sämtlich einvernehmlich beendet werden konnten.

© Martin Duckek
© Martin Duckek

Bauleitplanung

 

Duisburg, Nordrhein-Westfalen

 

Städtebaurechtliche Beratung, Umweltbericht

 

8,5 ha, 70.000 qm BGF, 25.000 qm VKF

Für die Stadt Neu-Ulm sind durch den Umbau der Bahnstrecke München – Ulm – Stuttgart neue Chancen für die Stadtentwicklung entstanden. Infolge der Tieferlegung der Bahnlinie und der Umorganisation des Bahnbetriebs wurden in erheblichem Umfang Flächen nördlich und südlich des neuen Bahnareals frei. Nach der Reduzierung der Gleisanlagen von 16 auf vier Gleise und deren teilweiser Tieferlegung standen etwa 18 ha für die städtische Entwicklung der Innenstadt Neu-Ulms neu zur Verfügung.

 

Die Stadt Neu-Ulm hat ein Bebauungsplanaufstellungsverfahren durchgeführt, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung dieses innerstädtischen Bereichs unter Ansiedlung bestimmter kerngebietsähnlicher Nutzungen herbeizuführen. Vorgesehen wurden dabei Einzelhandels- und Dienstleistungsofferten, die die Angebote in der Gesamtstadt angemessen ergänzenden würden. Die Aufhebung bestehender Defizite und die weitere Festigung eines zentralen Versorgungsbereichs wurden angestrebt. Auch die verbesserte Einbindung des Standorts in das Stadtgeschehen und in die städtebaulichen Strukturen, vor allem durch die Errichtung einer großen, in die Tiefe gehenden Bebauung mit einer überregionalen Ausstrahlung, war Ziel der Planung. Die daraus abgeleiteten Anforderungen an die Planung führten bei der Realisierung im Ergebnis zu einem vielfältig strukturierten Stadtquartier in der Innenstadt, das nicht zuletzt durch den ausgezeichneten Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr über eine gute Verkehrsanbindung verfügt.

 

Für die bauplanungsrechtliche Sicherung der städtebaulichen Aufwertung sowie zur Schaffung von Planungsrecht für ein innerstädtisches Einzelhandels- und Dienstleistungszentrum auf ehemaligen Bahnflächen im Bereich des Hauptbahnhofs haben wir im Rahmen der Durchführung des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens unter fachlichen Aspekten eine erfolgreiche städtebaurechtliche Beratung durchgeführt sowie fachlich mitgewirkt bei der Verhandlung und Abschluss aller städtebaulicher Verträge und Erschließungsverträge sowie zahlreicher Vereinbarungen mit Nachbarn des Projekts nach vorhergehenden verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren, die sämtlich einvernehmlich beendet werden konnten.