Bauleitplanung
Aschaffenburg/Stockstadt, Bayern
Angebotsbebauungsplan
4,5 ha
Zur Sicherung des Standorts Hafen Stockstadt am Main und seiner zukunftsfähigen Entwicklung zu einem modernen Güterverkehrszentrum der Umschlagstelle Stockstadt, die in einem räumlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem gewerblich-industriell genutzten Hafen in Aschaffenburg steht, und durch den trimodalen Güterverkehr einen wichtigen Beitrag zum Nachhaltigkeitsziel i.S.d. § 1 Abs. 5 BauGB leistet, wurde ein Verfahren zur verbindlichen Bauleitplanung durchgeführt. Die Bauleitplanung baut auf bereits erfolgten Planfeststellungen i.S.d. Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie Wasserstraßengesetzes (WaStG) auf und rundet diese bauplanungsrechtlich ab.
Der Marktgemeinderat Stockstadt am Main hat den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans ‚Kai 6 / Westlich Limesstraße‘ einstimmig gefasst. Durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Hafengebiet wird das Ziel einer geordneten baulichen und räumlichen Entwicklung von in Konflikt zueinander stehenden oder zukünftig geratenden Wohnnutzungen und Hafenbetrieben sowie die städtebauliche Absicherung der Erweiterung von nachhaltigen Werksstandorten unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse einer nachhaltigen sicherheitstechnischen Entflechtung sowie der Belange des Schutzes vor Schallemissionen, insbesondere für die Wohnbebauung in der unmittelbaren Umgebung, sowie der Belange des Orts- und Landschaftsbilds, erreicht. Wir waren mit der Durchführung des Verfahrens der verbindlichen Bauleitplanung beauftragt, sämtliche Unterlagen wurden durch uns erarbeitet sowie interdisziplinär mit den Projektbeteiligten abgestimmt.
Bauleitplanung
Aschaffenburg/Stockstadt, Bayern
Angebotsbebauungsplan
4,5 ha
Zur Sicherung des Standorts Hafen Stockstadt am Main und seiner zukunftsfähigen Entwicklung zu einem modernen Güterverkehrszentrum der Umschlagstelle Stockstadt, die in einem räumlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem gewerblich-industriell genutzten Hafen in Aschaffenburg steht, und durch den trimodalen Güterverkehr einen wichtigen Beitrag zum Nachhaltigkeitsziel i.S.d. § 1 Abs. 5 BauGB leistet, wurde ein Verfahren zur verbindlichen Bauleitplanung durchgeführt. Die Bauleitplanung baut auf bereits erfolgten Planfeststellungen i.S.d. Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie Wasserstraßengesetzes (WaStG) auf und rundet diese bauplanungsrechtlich ab.
Der Marktgemeinderat Stockstadt am Main hat den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans ‚Kai 6 / Westlich Limesstraße‘ einstimmig gefasst. Durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Hafengebiet wird das Ziel einer geordneten baulichen und räumlichen Entwicklung von in Konflikt zueinander stehenden oder zukünftig geratenden Wohnnutzungen und Hafenbetrieben sowie die städtebauliche Absicherung der Erweiterung von nachhaltigen Werksstandorten unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse einer nachhaltigen sicherheitstechnischen Entflechtung sowie der Belange des Schutzes vor Schallemissionen, insbesondere für die Wohnbebauung in der unmittelbaren Umgebung, sowie der Belange des Orts- und Landschaftsbilds, erreicht. Wir waren mit der Durchführung des Verfahrens der verbindlichen Bauleitplanung beauftragt, sämtliche Unterlagen wurden durch uns erarbeitet sowie interdisziplinär mit den Projektbeteiligten abgestimmt.