Projekte

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Marianum

Bauleitplanung

 

Neuss, Nordrhein-Westfalen

 

Angebotsbebauungsplan, Umweltbericht

 

3 ha, 15.000 qm BGF, 60 WE

Zur dauerhaften städtebaurechtlichen Sicherung sowie zur Entwicklung des Geländes eines denkmalgeschützten Erzbischöflichen Collegiums für hochwertige Wohnbebauung in zentraler innerstädtischer Lage, u.a. für innovative variable Wohnformen für junge Familien und Senioren sowie für betreutes Wohnen unter Bewältigung möglicher Nutzungskonflikte durch Sport- und Gewerbegeräusche, hat die Stadt Neuss ein Bauleitplanverfahren durchgeführt. Eine bislang auf der Grundlage des § 34 BauGB in Frage kommende Nachnutzung und angepasste bauliche Erweiterung des denkmalgeschützten Altbaus wurde durch entsprechende Festsetzungen in einem städtebaurechtlich angezeigten Rahmen dauerhaft präzisiert und gesichert. Mit der Bebauungsplanaufstellung wurde darüber hinaus der rechtliche Rahmen für eine Neunutzung der vorhandenen Baulichkeiten sowie für die Errichtung von ergänzenden Bauten im rückwärtigen Grundstücksbereich des vorhandenen Bestands geschaffen, die den bestehenden Charakter einer ‚grünen Mitte‘ des Quartiers durch die Entwicklung einer offenen Grünachse und den Erhalt einzelner Altbäume aufnimmt.

 

Sämtliche Unterlagen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens einschließlich des Umweltberichts wurden durch uns erarbeitet sowie interdisziplinär mit den Projektbeteiligten koordiniert, darüber hinaus haben wir umfassend fachlich beratend mitgewirkt bei der Entwicklung und der abschlussreifen Vorbereitung der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verträge.

© NIEMANN+STEEGE+
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Bauleitplanung

 

Neuss, Nordrhein-Westfalen

 

Angebotsbebauungsplan, Umweltbericht

 

3 ha, 15.000 qm BGF, 60 WE

Zur dauerhaften städtebaurechtlichen Sicherung sowie zur Entwicklung des Geländes eines denkmalgeschützten Erzbischöflichen Collegiums für hochwertige Wohnbebauung in zentraler innerstädtischer Lage, u.a. für innovative variable Wohnformen für junge Familien und Senioren sowie für betreutes Wohnen unter Bewältigung möglicher Nutzungskonflikte durch Sport- und Gewerbegeräusche, hat die Stadt Neuss ein Bauleitplanverfahren durchgeführt. Eine bislang auf der Grundlage des § 34 BauGB in Frage kommende Nachnutzung und angepasste bauliche Erweiterung des denkmalgeschützten Altbaus wurde durch entsprechende Festsetzungen in einem städtebaurechtlich angezeigten Rahmen dauerhaft präzisiert und gesichert. Mit der Bebauungsplanaufstellung wurde darüber hinaus der rechtliche Rahmen für eine Neunutzung der vorhandenen Baulichkeiten sowie für die Errichtung von ergänzenden Bauten im rückwärtigen Grundstücksbereich des vorhandenen Bestands geschaffen, die den bestehenden Charakter einer ‚grünen Mitte‘ des Quartiers durch die Entwicklung einer offenen Grünachse und den Erhalt einzelner Altbäume aufnimmt.

 

Sämtliche Unterlagen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens einschließlich des Umweltberichts wurden durch uns erarbeitet sowie interdisziplinär mit den Projektbeteiligten koordiniert, darüber hinaus haben wir umfassend fachlich beratend mitgewirkt bei der Entwicklung und der abschlussreifen Vorbereitung der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verträge.