Projekte

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Bamberg Güterverkehrszentrum Hafen

Bauleitplanung

 

Bamberg, Bayern

 

Angebotsbebauungsplan

 

105 ha

Der Hafen in Bamberg ist aufgrund seiner geografischen Lage an der Bundeswasserstraße Main-Donau-Kanal und einem Güterumschlag von rund 3,1 Mio. Tonnen p.a. ein innovatives multifunktionales Güterverkehrszentrum von überregionaler Bedeutung und stellt einen wichtigen Wirtschaftsstandort für Bamberg und die Region dar. Im derzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplan 201 C ist für das Hafengebiet ein Sondergebiet gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung ‚Güterverkehrszentrum Hafen‘ festgesetzt. Das Sondergebiet ist horizontal hinsichtlich der Art der Betriebe und Anlagen und deren besonderer Bedürfnisse und Eigenschaften in Teilbaugebiete gegliedert. Seit der Aufstellung des derzeit gültigen Bebauungsplans haben sich die Anforderungen insbesondere hinsichtlich der Dimensionierung der verkehrlichen Erschließung und der Ansiedlung von Betrieben im Sondergebiet geändert. Um diesen Anforderungen dauerhaft wirtschaftlich erfolgreich, wettbewerbsfähig und zukunftsfähig gerecht zu werden sowie den Hafenbetrieb des Bamberger Hafens dauerhaft städtebaurechtlich zu sichern, ist eine Änderung des Bebauungsplans 201 C unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Schutzes vor Schall­immissionen, insbesondere der Wohnbebauung in der unmittelbaren Umgebung, erforderlich.

 

Wir sind mit der Durchführung und Betreuung dieses Bebauungsplanaufstellungsverfahrens beauftragt. Sämtliche Unterlagen im Rahmen des Planverfahrens wurden durch uns erarbeitet sowie interdisziplinär mit den Projektbeteiligten abgestimmt. Durch die Änderung des Bebauungsplans wurden die Belange der Flächeninanspruchnahme i.S.d § 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB wegen der damit verbundenen Vermeidung einer zusätzlichen Flächeninanspruchnahme an einem weniger optimal erschlossenen Standort berücksichtigt. Außerdem wird die Schaffung und langfristige Sicherung von hochwertigen Arbeitsplätzen sowie die Gewährleistung eines deutlichen Wirtschaftsaufkommens innerhalb des Stadtgebiets unterstützt. Die Sicherung der Entwicklungsmöglichkeiten und somit der Wettbewerbsfähigkeit des Bamberger Hafens als trimodaler und für den Güterverkehr gewerblich/industriell genutzter Hafenstandort unterstützt das gewichtige Nachhaltigkeitsziel, den straßengebundenen Güterverkehr sowie den CO2-Ausstoß des Verkehrssektors zugunsten des Klimaschutzes i.S.d. § 1 Abs. 5  BauGB zu reduzieren.

© Reinhold Möller
© NIEMANN+STEEGE+
© Bayernhafen/ Bavaria Luftbild Verlags GmbH
© Bayernhafen

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Bamberg, Bayern

 

Angebotsbebauungsplan

 

105 ha

Der Hafen in Bamberg ist aufgrund seiner geografischen Lage an der Bundeswasserstraße Main-Donau-Kanal und einem Güterumschlag von rund 3,1 Mio. Tonnen p.a. ein innovatives multifunktionales Güterverkehrszentrum von überregionaler Bedeutung und stellt einen wichtigen Wirtschaftsstandort für Bamberg und die Region dar. Im derzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplan 201 C ist für das Hafengebiet ein Sondergebiet gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung ‚Güterverkehrszentrum Hafen‘ festgesetzt. Das Sondergebiet ist horizontal hinsichtlich der Art der Betriebe und Anlagen und deren besonderer Bedürfnisse und Eigenschaften in Teilbaugebiete gegliedert. Seit der Aufstellung des derzeit gültigen Bebauungsplans haben sich die Anforderungen insbesondere hinsichtlich der Dimensionierung der verkehrlichen Erschließung und der Ansiedlung von Betrieben im Sondergebiet geändert. Um diesen Anforderungen dauerhaft wirtschaftlich erfolgreich, wettbewerbsfähig und zukunftsfähig gerecht zu werden sowie den Hafenbetrieb des Bamberger Hafens dauerhaft städtebaurechtlich zu sichern, ist eine Änderung des Bebauungsplans 201 C unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Schutzes vor Schall­immissionen, insbesondere der Wohnbebauung in der unmittelbaren Umgebung, erforderlich.

 

Wir sind mit der Durchführung und Betreuung dieses Bebauungsplanaufstellungsverfahrens beauftragt. Sämtliche Unterlagen im Rahmen des Planverfahrens wurden durch uns erarbeitet sowie interdisziplinär mit den Projektbeteiligten abgestimmt. Durch die Änderung des Bebauungsplans wurden die Belange der Flächeninanspruchnahme i.S.d § 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB wegen der damit verbundenen Vermeidung einer zusätzlichen Flächeninanspruchnahme an einem weniger optimal erschlossenen Standort berücksichtigt. Außerdem wird die Schaffung und langfristige Sicherung von hochwertigen Arbeitsplätzen sowie die Gewährleistung eines deutlichen Wirtschaftsaufkommens innerhalb des Stadtgebiets unterstützt. Die Sicherung der Entwicklungsmöglichkeiten und somit der Wettbewerbsfähigkeit des Bamberger Hafens als trimodaler und für den Güterverkehr gewerblich/industriell genutzter Hafenstandort unterstützt das gewichtige Nachhaltigkeitsziel, den straßengebundenen Güterverkehr sowie den CO2-Ausstoß des Verkehrssektors zugunsten des Klimaschutzes i.S.d. § 1 Abs. 5  BauGB zu reduzieren.