Bauleitplanung
Neuss, Nordrhein-Westfalen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
7.000 qm
Zur Schaffung der städtebaurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebäudekomplexes für öffentlich geförderten Wohnungsbau auf bislang unbebauten Flächen an der Wolberostraße im Stadtteil Furth-Süd der Stadt Neuss unter besonderer Berücksichtigung von Erfordernissen der architektonischen Gestaltung sowie der Neuordnung der Freiräume und Fußwegeverbindungen in der unmittelbaren Umgebung des Vorhabengrundstücks wurde das Bauleitplanverfahren eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit einem gesonderten Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt. Wir waren mit der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens zur verbindlichen Bauleitplanung beauftragt, das in Bezug auf das geplante Vorhaben ‚maßgeschneidert’ ausgerichtet durchgeführt wurde. Insbesondere wurden im Rahmen der Planung bindende Regelungen betreffend die Ausgestaltung und die Zweckbestimmung des Vorhabens sowie verbindliche Durchführungsvereinbarungen getroffen, die über das bei regulären ‚Angebotsplanungen’ gesetzlich mögliche Maß hinausgehen. Sämtliche Unterlagen im Rahmen der Bauleitplanverfahren wurden durch uns erarbeitet sowie interdisziplinär mit den Projektbeteiligten koordiniert, darüber hinaus haben wir umfassend fachlich beratend mitgewirkt bei der Entwicklung und der abschlussreifen Vorbereitung der öffentlich-rechtlichen Verträge (insbesondere des Durchführungsvertrags).
Bauleitplanung
Neuss, Nordrhein-Westfalen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
7.000 qm
Zur Schaffung der städtebaurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebäudekomplexes für öffentlich geförderten Wohnungsbau auf bislang unbebauten Flächen an der Wolberostraße im Stadtteil Furth-Süd der Stadt Neuss unter besonderer Berücksichtigung von Erfordernissen der architektonischen Gestaltung sowie der Neuordnung der Freiräume und Fußwegeverbindungen in der unmittelbaren Umgebung des Vorhabengrundstücks wurde das Bauleitplanverfahren eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit einem gesonderten Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt. Wir waren mit der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens zur verbindlichen Bauleitplanung beauftragt, das in Bezug auf das geplante Vorhaben ‚maßgeschneidert’ ausgerichtet durchgeführt wurde. Insbesondere wurden im Rahmen der Planung bindende Regelungen betreffend die Ausgestaltung und die Zweckbestimmung des Vorhabens sowie verbindliche Durchführungsvereinbarungen getroffen, die über das bei regulären ‚Angebotsplanungen’ gesetzlich mögliche Maß hinausgehen. Sämtliche Unterlagen im Rahmen der Bauleitplanverfahren wurden durch uns erarbeitet sowie interdisziplinär mit den Projektbeteiligten koordiniert, darüber hinaus haben wir umfassend fachlich beratend mitgewirkt bei der Entwicklung und der abschlussreifen Vorbereitung der öffentlich-rechtlichen Verträge (insbesondere des Durchführungsvertrags).