Der Rat der Marktgemeinde Stockstadt a.M. hat mit dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan ‚Kai 6 / Westlich Limesstraße’ seine Absicht für eine nachhaltige Entwicklung der Umschlagsstelle Stockstadt erklärt, die in einem räumlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem gewerblich-industriell genutzten Hafen in Aschaffenburg steht. Mit dem Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Weiterentwicklung und die dauerhafte Sicherung von Nutzungen im Plangebiet entsprechend der Zielstellung des Regionalplans, den Hafenstandort in Aschaffenburg und die Umschlagstelle Stockstadt zu einem modernen Güterverkehrszentrum auszubauen, geschaffen werden.
Es handelt sich um eine bauplanungsrechtliche ‚Abrundung’, u.a. aufgrund der bereits früher erfolgten Planfeststellungen i.S.d. Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und Wasserstraßengesetzes (WaStG), in dessen Rahmen die zulässige Art und das zulässige Maß für künftige Entwicklungen verbindlich geregelt werden sollen, um städtebauliche Fehlentwicklungen vorzubeugen.
Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplans bietet im vorliegenden Fall insbesondere das allgemeine Gebot der Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse bei gleichzeitiger Sicherung des Hafenbetriebes sowie dessen Gewährleistung für die Zukunft einschließlich der Sicherung von Entwicklungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf zukünftige mögliche Nutzungsänderungen, z. B. ausgelöst durch politische Entscheidungen zum ‚Kohleausstieg’. Wir haben sämtliche Unterlagen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans vorbereitet und mit den Projektbeteiligten abgestimmt.
Der Rat der Marktgemeinde Stockstadt a.M. hat mit dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan ‚Kai 6 / Westlich Limesstraße’ seine Absicht für eine nachhaltige Entwicklung der Umschlagsstelle Stockstadt erklärt, die in einem räumlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem gewerblich-industriell genutzten Hafen in Aschaffenburg steht. Mit dem Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Weiterentwicklung und die dauerhafte Sicherung von Nutzungen im Plangebiet entsprechend der Zielstellung des Regionalplans, den Hafenstandort in Aschaffenburg und die Umschlagstelle Stockstadt zu einem modernen Güterverkehrszentrum auszubauen, geschaffen werden.
Es handelt sich um eine bauplanungsrechtliche ‚Abrundung’, u.a. aufgrund der bereits früher erfolgten Planfeststellungen i.S.d. Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und Wasserstraßengesetzes (WaStG), in dessen Rahmen die zulässige Art und das zulässige Maß für künftige Entwicklungen verbindlich geregelt werden sollen, um städtebauliche Fehlentwicklungen vorzubeugen.
Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplans bietet im vorliegenden Fall insbesondere das allgemeine Gebot der Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse bei gleichzeitiger Sicherung des Hafenbetriebes sowie dessen Gewährleistung für die Zukunft einschließlich der Sicherung von Entwicklungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf zukünftige mögliche Nutzungsänderungen, z. B. ausgelöst durch politische Entscheidungen zum ‚Kohleausstieg’. Wir haben sämtliche Unterlagen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans vorbereitet und mit den Projektbeteiligten abgestimmt.